AVRAG – das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

AVRAG – das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz – ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt und die gesamte Branche betrifft bzw. betreffen kann. Bei Outsourcing, Insourcing oder Wechsel des Dienstleisters bestehen große Risiken für alle Beteiligten.

Ein paar Basis-Informationen zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz:

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sieht vor, dass bei einem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch übernommen werden, wenn die wesentlichen Teile des Unternehmens übernommen und weitergeführt werden.

  • Müssen Mitarbeiter bei Objektübernahme zwingend übernommen werden?
  • Was kann passieren, wenn die Mitarbeiter nicht übernommen werden?
  • Wer trägt das Risiko für eventuelle Lohnfortzahlungen? Wie kann ich das Risiko von Lohnfortzahlungen vermeiden?

 

Weitere Details dazu erfahren Mitglieder im geschützten Bereich - Unterlagen vom Informationsabend zum Thema AVRAG.

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